Der Musikschulbetrieb kann ohne pandemiebedingte Einschränkungen stattfinden.
- aus Rücksichtnahme bitten wir jedoch darum, bei einer akuten Infektionskrankheit den Unterricht abzusagen
- vor dem Klavierunterricht bitten wir weiterhin um eine Handdesinfektion
-----
MiA – Corona – Update
Datum 12.01.2022
Einzelunterricht in 3G und Gruppenunterricht in 2GMit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (verkündet am 11. Januar 2022, in Kraft ab 12. Januar 2022, außer Kraft mit Ablauf des 08. Februar 2022) werden die Pandemie-Maßnahmen den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Für die Durchführung des Einzelunterrichts ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Es gilt weiterhin die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).
Die Durchführung von Gruppenunterricht (mehr als 2 Personen im Raum) ist ab sofort nur unter Einhaltung der 2G-Regelung (geimpft oder genesen) zulässig. Hierfür ist der entsprechenden Lehrkraft einmalig ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach aktueller Rechtslage von der 2G-Regel ausgenommen, müssen allerdings aktuell getestet sein oder regelmäßige schulische Tests nachweisen.
Das Team der MiA tut alles dafür, um ein Maximum an Infektionsschutz für alle zu erreichen und somit weiter mit Lust und Freude musizieren zu können. Deshalb bitten wir um Verständnis für unsere Hygienemaßnahmen:
-
In den Fluren ist eine medizinische Maske zu tragen.
-
Die Hände sind vor dem Unterricht zu desinfizieren.
-
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion oder anderen auffälligen Krankheitssymptomen dürfen den Musikunterricht grundsätzlich nicht besuchen.
-
Eltern oder andere Angehörige warten außerhalb des Gebäudes, um die Personenzahl, die sich gleichzeitig in der MiA aufhält, so niedrig wie möglich zu halten.
-
Den Hinweisen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
Danke für die Mithilfe!
-----
MiA – Corona – Update
Datum 22.11.2021
Neue Verordnung - Einzelunterricht in 3G und Gruppenunterricht in 2GMit der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (verkündet am 20.November 2021, in Kraft ab 22. November 2021, außer Kraft mit Ablauf des 15. Dezember 2021) werden die Pandemie-Maßnahmen den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Für die Durchführung des Einzelunterrichts ergeben sich hierdurch zunächst keine Änderungen. Hier gilt weiterhin die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).
Die Durchführung von Gruppenunterricht (mehr als 2 Personen im Raum) ist ab sofort nur unter Einhaltung der 2G-Regelung (geimpft oder genesen) zulässig. Hierfür ist der entsprechenden Lehrkraft einmalig ein Impfnachweis vorzuzeigen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind nach aktueller Rechtslage von der 2G-Regel ausgenommen.
Das Team der MiA tut alles dafür, um ein Maximum an Infektionsschutz für alle zu erreichen und somit weiter mit Lust und Freude musizieren zu können. Deshalb bitten wir um Verständnis für unsere Hygienemaßnahmen:
-
In den Fluren ist eine medizinische Maske zu tragen.
-
Die Hände sind vor dem Unterricht zu desinfizieren.
-
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion oder anderen auffälligen Krankheitssymptomen dürfen den Musikunterricht grundsätzlich nicht besuchen.
-
Eltern oder andere Angehörige warten außerhalb des Gebäudes, um die Personenzahl, die sich gleichzeitig in der MiA aufhält, so niedrig wie möglich zu halten.
-
Den Hinweisen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
Danke für die gegenseitige Rücksichtnahme!
-----
MiA – Corona – Update
Datum 04.06.2021
Früherziehungskurse wieder in Gruppen-Präsenz
-----
MiA – Corona – Update
Datum 26.04.2021
-----
MiA – Corona – Update
Datum 19.04.2021
-----
MiA – Corona – Update
Datum 22.02.2021
- Die Musikschule darf mit Erkältungs- oder anderen Krankheitssymptomen nicht betreten werden.
- In den Fluren und im Unterricht sind medizinische Masken zu tragen. Ausgenommen hiervon sind der Gesangs- und Flötenunterricht (größere Mindestabstände und Einsatz von Trennwänden).
- Um ein Maximum an Infektionsschutz zu erreichen, haben wir diekleineren Unterrichtsräume mit CO2-Messgeräten ausgestattet.
-----
MiA – Corona – Update
Datum 22.02.2021
-----
MiA – Corona – Update
Datum 15.02.2021
-----
MiA – Corona – Update
Datum 01.02.2021
-----
MiA – Corona – Update
Datum 11.01.2021
-----
MiA – Corona – Update
Datum 15.12.2020
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html
-----
MiA – Corona – Update
Datum 02.11.2020
MiA bleibt für den Einzelunterricht geöffnet!
Die neue Ersatzverkündung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt der Musikschule, weiterhin Einzelunterricht in Präsenz unter den gegebenen Hygienemaßnahmen anzubieten.
Allen wünschen wir weiterhin beste Gesundheit!
-----
Nachstehend ein Auszug aus dem Verordnungstext:
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Verkündet am 1. November 2020, in Kraft ab 2. November 2020
.
.
Zu § 12a (Außerschulische Bildungsangebote)
Das Angebot der außerschulischen Bildungsangebote wird angesichts der aktuellen Infektionslage eingeschränkt.
.
.
Zu Absatz 1
Außerschulische Angebote umfassen sämtliche Bildungsangebote und Bildungsstätten, die nicht unter § 12 fallen. Dazu zählen zum Beispiel ... Musikschulen, ... und andere qualifizierte Anbieter. Dabei gelten neben den Vorgaben nach § 2 die allgemeinen Einschränkungen nach § 3:
-
Einhaltung des Abstandsgebotes,
-
Einhaltung der Husten- und Niesetikette,
-
Möglichkeit zum Waschen oder Desinfizieren der Hände,
-
an allen Eingängen deutlich sichtbare Aushänge.
Soweit es sich bei Unterrichtsangeboten um Veranstaltungen handelt – dies wird häufig der Fall sein –, sind die Vorgaben von § 5 zu beachten. Eine Abweichung vom Regelfall betrifft beispielsweise Bildungsangebote mit nur 2 Personen, einer oder einem Unterrichtenden und einer Kundin oder eines Kunden. In einem solchen Fall gilt die Verweisung auf § 5 nicht, da Zusammenkünfte von 2 Personen keine Veranstaltung im Sinne von § 5 sind. Das betrifft beispielsweise den Musikeinzelunterricht.
.
.
Zu Absatz 2
Bildungsveranstaltungen sind Bildungsangebote mit mehr als zwei Personen. Außerschulische Bildungsveranstaltungen werden untersagt, soweit sie bei typisierender Betrachtung überwiegend der Freizeitgestaltung dienen.
Unzulässig sind zum Beispiel Gruppenangebote für Amateure in Musikschulen. Zulässig ist weiterhin auch der Einzelunterricht in privaten und öffentlichen Musikschulen, da es sich nicht um Bildungsveranstaltungen handelt.
.
.
Zu § 22 (Inkrafttreten; Außerkrafttreten)
Die Verordnung tritt am 29. November 2020 außer Kraft. Aufgrund der mit der Verordnung verbundenen Grundrechtseingriffe ist es notwendig, dass die Einschränkungen nur so lange gelten, wie dies unbedingt erforderlich ist. Eine Geltungsdauer von wenigen Wochen für die Verordnung hat sich bewährt. Nach diesem Zeitraum lässt sich daher abschätzen, welchen Einfluss die getroffenen Maßnahmen auf die Entwicklung der Infektionszahlen haben.
-----
-----
MiA – Corona – Update
Datum 06.08.2020
Start für den Präsenzunterricht in den Kursen der Früherziehung
Hinter uns liegt eine Zeit voller neuer Umstände und Erfahrungen, die für uns alle Anfang des Jahres noch unvorstellbar gewesen wären. Die MiA möchte sich für die Loyalität und Solidarität aller bedanken, die uns bis hierher begleitet und mit getragen hat.
Auch die Kollegen des Instrumentalunterrichts und Frau Deger in der Musikalischen Früherziehung haben schnell und flexibel auf die neue Situation reagiert, sodass der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie der Unterricht nicht brach liegen musste.
In den Sommerferien konnten sich hoffentlich alle ein wenig von den Anstrengungen durch die besonderen Anforderungen im Alltag erholen und durchpusten.
Für den MiA-Start nach den Sommerferien gibt es eine gute Nachricht:
zusammen mit Frau Deger haben wir ein Hygienekonzept für die Kurse der musikalischen Früherziehung unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen ausgearbeitet und dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Stormarn in Bad Oldesloe vorgestellt.
Seit heute ist nun klar, dass wir auch in den Früherziehungskursen ab der Kalenderwoche 33 wieder mit Präsenzunterricht starten können. Wir freuen uns, alle wieder in der MiA begrüßen zu dürfen!
Das Team der MiA wünscht allen eine gute Gesundheit!
-----
-----
MiA – Corona – Update
Datum 01.05.2020
Koalitionspartner verständigen sich auf weitere Anpassungender Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus
Verkündet am 29. April 2020
Passend zum Tag der Arbeit können wir verkünden, dass die MiA ihre Türen ab dem 04. Mai wieder öffnen darf. Dies gilt zunächst ausschließlich für den Einzelunterricht und beinhaltet die Einhaltung eines Hygienekonzepts.
Die Gruppen der Musikalischen Früherziehung werden von Frau Deger vorerst weiterhin auf digitalem Wege oder per Post betreut.
Mit den besten Wünschen für die Gesundheit freuen wir uns über die Rückkehr eines kleinen Stückchens Normalität!
----------
MiA – Corona – Update
Datum 19.04.2020
In der Hoffnung, dass alle auch unter den gegebenen Umständen eine schöne Osterzeit und brauchbare Ferien hatten, melden wir uns nun zum Ende der Frist des ersten Erlasses. Mitte der Woche ist der Erlass, der bis zum 19. April galt, von der Regierung bis Anfang Mai verlängert worden.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO)
Verkündet am 18. April 2020
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html#doc215c4238-f97d-40cc-8439-d4d4bc6c2ba7bodyText7
Der Bundesverband der Freien Musikschulen hält eine baldige Öffnung der Musikschulen zur Erteilung von Einzelunterricht für notwendig und vertretbar und fordert die stufenweise Wiederaufnahme des Musikunterrichts an Musikschulen ab dem 4. Mai 2020.
In einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister Herrn Spahn und an die Gesundheitsminister der Länder bittet der Bundesverband der Freien Musikschulen, eine Öffnung der Musikschulen unter Wahrung klar definierter hygienischer Standards für den Infektionsschutz zu ermöglichen.
Bis hierhin möchten wir uns nochmals ausdrücklich für das bisherige Verständnis bedanken und freuen uns sehr über die Solidarität, die wir erfahren. Mit unserer Vorgehensweise orientieren wir uns eng an den aktuellen Empfehlungen des Verbandes deutscher Privatmusikschulen.
Das Team der MiA freut sich auf die Fortführung des Unterrichts auf digitalem Wege. Dazu nehmen die Lehrkräfte jeweils Kontakt mit ihren Klassen auf.
Allen wünschen wir weiterhin gutes Durchhalten in dieser außergewöhnlichen Zeit – und natürlich Gesundheit!
----------
MiA – Corona – Update
Datum 27.03.2020
Die Osterferien (vom 30. März bis zum 17. April 2020) haben begonnen. Das klingt fast nach Normalität und es wäre auch zu schön. Mit Datum des 23. März sind jedoch bundesweit weitere Verschärfungen/Beschränkungen in Kraft getreten, die wir alle als einschneidend erleben. Dennoch sollten sie machbar sein.
Der Erlass, nachdem unter anderem Musikschulen und private Bildungseinrichtungen geschlossen bleiben müssen, gilt weiterhin bis zum 19. April 2020. Das deutsche Recht nennt diesen momentanen Zustand eine „vorübergehende Leistungsstörung“.
In der vergangenen Woche haben Dozenten der MiA angefangen, Unterricht per Internet anzubieten und bereits neue Plattformen mit etlichen Schülerinnen und Schülern erfolgreich ausprobiert.
Die Resonanz war durchaus positiv. Auch hat es unzählige Telefonate im Zuge der Organisation des Online-Unterrichts gegeben. Einheitlich lässt sich daraus eine große Verbundenheit, Wertschätzung und Solidarität erkennen - ein bemerkenswert schöner sozialer Nebeneffekt dieser Pandemie.
Die MiA ist mit einer eventuellen Fortführung des Online-Unterrichts nach dem Ende der Osterferien befasst, die Dozenten tauschen ihre Erfahrungen aus.
Die größte Freude wäre es natürlich, wenn wir uns nach Ostern wie gewohnt in der Musikschule begegnen und die Restriktionen für Einzel- und Kleingruppenunterricht wieder gelockert werden können! In diesem Sinne der dringende Wunsch nach bester Gesundheit sowie einer angebrachten Besonnenheit für alle.
Frohe Ostern!
----------
Informationen zum Corona-Virus
Aufgrund der Entwicklung in Sachen Corona-Virus bleibt unsere Musikschule voraussichtlich bis zu den Osterferien leider geschlossen.
Das Team der MiA wünscht allen eine gute Gesundheit und freut sich auf ein Wiedersehen nach den Osterferien!
-----
Hier ein aktueller Auszug der Anordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein:
Ausbreitung des Coronavirus verhindern
Beschlossen wurden nachfolgende Regelungen, die per Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte ergehen und jetzt landesweit umgesetzt werden.
Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
- Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen
Kompletter Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200314_erlass_veroeffentlicht.html
Dieser Erlass gilt bis zum 19. April 2020
Bitte informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen auf unserer Homepage oder facebook-Seite.